Nehmen Sie sich Zeit für sich
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie das bitte frühzeitig per Telefon oder E-Mail – mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin mit – damit die für Sie exklusiv reservierte Zeit anderweitig vergeben werden kann. Liegen Sonn- oder Feiertage dazwischen verlängert sich die Frist jeweils um 24 Stunden. Bei Nichteinhaltung bzw. nicht rechtzeitiger Absage des vereinbarten Behandlungstermins erfolgt die Berechnung in Höhe von 70,- Euro pro vereinbarter Behandlungsstunde gemäß § 615 BGB.
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